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Gesetzsamm lung
für die
Fürstlich Reußischen Lande jungerer Linie.
No. 323.
Ministerial-Bekanntmachung, das Bahnpolizel, Reglemenk für die Elseudahe im Norddeulschen
Bunde bekreffend, vom 31. Augut 1870
Das in Nr. 24 des Bundegesehblattes durch Bekanntmachung vom J. Juni 1870
veröffentlichte Bahnpolizei-Reglement für die Eisenbahnen im Norddeutschen Bunde wird
in Gemäßheit Al. 2 der Schlußbestimmung desselben andurch noch besonders für das
Fürstenthum Neuß j. L. publicirt, mit dem Bemerken, daß mit dem Inkrafttreten dieses
Reglements am 1. Januar 1871 das mittelst Bekanntmachung vom 3. Oktober 1863
veröffentlichte Bahnpolizeireglement für die Gera.-Weißenfelser Eisenbahn, welches durch
Bekanmmachung vom 25. Juli 1866 auf die im diesseitigen Staatsgebiet gelegene
Strecke der Gößnih-Geraer Eisenbahn ausgedehnt worden, aufgehoben ist.
Gera, am 31. August 1870.
Fürstliches Ministerium.
v. Harbou.
Fischer.
Ausgegeben am 14. Seplember 1670. 38