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Für die Abhaltung der Vermessungs= und Werlochsteinungs= Expedllionen ein-
Leise eßlich des E—i'i“ ledoch ausschließlich der Morlscheiderge bůhren
bel Setzung von 5 Lochsteinen und daruntkernr .
von jedem bangenden Lochstein n-
1o7 Vergewerkichaffung eines Verggebäeudes einschl. der diessolfigen Ecorlerungen
Btae dle z#,— der !—“ Eintragung eines *mi in das
Aussiellung el schei n
sfchunq einer Gewerschat im G. —i ubuche
0*7 die öffentliche Bekonnlmachung nach der Besäligung oder nach bem Auf·
hoͤren elner Gewerlschafl
Für gerbisrest — Betwiebsplans zribler ber Besahrung nach birin
Sache
arbh 5 2 eines Srubenossiclanten, !—m—m—n—J -. usn
ür Verpflichlung eines solchen, einschli ut . 20 2 bles
d die Einladung zu einer Gewerkenversam
Für Abhaltung einer ——— tla, 5 Protor o
FiiseftellangeinesOiJeislbll ch derSS Grabensviftsnhes
Für die öffentliche Bekanntmachung We ** oder des
bestellten Osficialbevollmächligten
Z# die Erörierung und Entscheidung tei Anträgen auf Exptoprialion von ae
eigenlhum oder Weserbennhungerechte nach Wichtigkeit der Sache 2 Thlr. bis
Für die Vorersrkcrung zu Ausmillelung von Schäden, insoweit die ttn
concurrit!, einschließlich der grore nach Beschaffenheit der Sache 1 Thlr. bis
Für die aehamung der für solche Benutzung zu gewährenden —
einschließlich der rmm“ — Verhandlung und des Protok#
Für die Heteung wegen Höhe einer Kaution, turelem sie nicht 8 den zub
Nr. 31 gerachten Erörlerungen zusgomenselt
Für einen en auf eingewendeten Recu
Für einen Bericht aoußerhalb des Fallcs bdr% r**— ½ Wt“ der
bis.
Für jede #bschreitung lotgesagten Erutenfeld e
Für die öffentliche Bekanmmachung des Auf lässewerkens eines Ointeineriit·
Für ein Zeugniß, nach Beschaffenheil der Sa
Wenn in den bergamtlichen sontem elwas nachsuschlagen oder iwee: r
erkrahiren ist, so giebt derjenige, der dergleichen sucht, — den Gopialien
Sr. s. dio
Deposi kungebuhren für Annahme, Austewahrung. und ashie deponirter
utionen 2c. vom Hundert und d
Desgltion von jedem Hundert Thaler ven Werttes der - und
onderer auf den Inbaber gestellten Effecten nach deren
Für Ausstellung einco i ——- wenn der * oder die Summe bis
Hundert Thaler ansteigt . .
oder wenn sic mehr beträgt
Hierüber
tägliche Auslösungen bei Erxpedilionen, ziesche in der Entsernung von wenigstens
einer halben Stunde vom Sitze des Bergamtes vorzunehmen sind, insoweit
dafür Spen in Ansatz gedrach werden,
u Bergamim iii
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dem — (Griawemen eder Netar .
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