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Fortkommen, einschließlich — Wdiah * die e Cutsernuns von ciner Viertel-
stunde bio mit einer
für jede weitere volle. * le.
Sind bei einer Expedilion mebrere. Beamie teiheiligt, io possit der
einfache Betrag des Forlkommens für je Zwei derselben. Im Uebri-
gen in, insoweit sich im Vorstebenden nicht besondere Ansätze finden,
nach den sonstigen eschlich Beslimmungen und Tarordnungen zu
retfahren.
Hehähren. der Marklcheider.
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Senzu — r#rree #
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Die Gebühren, welche Mansschte den betbeiligten Privot,Personen zu
berechnen haben, werden bestimmt, wie folgt:
A. Bei dem Gebrauche der ganbmichm, vom Markscheider selbst zu haltenden
Markscheider-Instrumente:
Für jeden Grubenwinkel, bei in der Regel nicht unter 6 Lachter langen Schnuren
sunedi der in Schächten und Gesenken abusaigernden Schnuren,
jedoch am eschließlich derer, so nur von einem Anbalte. oder Endpunkie bis
Erhte. abzulothen sind
Hierfür hat der Marlicheider das Winceltuch vorschiftemäsig
onmisertigen und zu halten, den Zug zu Riß zu bringen und
außer dem Originalrisse gleichzeilgg noch eine Copie davon zu
liefern. Rißpapier und sonslige Verläge, als Gebilsenlöbne 2c.
bassiren besonders in Ansa.
Für nahme und Zurißbringung eines — - oder deullichen
angtrumes, mit Bemerkung des Fallens
Für E Tagewinke
Für Bercchnung eines Wintels nach lnge und Breile
Für Abgebung einer Vierung, wenn sir einen —8* Zug nicht besonders
liquidlet wird, von jeder dabei betheiligten Grube
Bei sn von inze nen Flächenräumen über nach ber jũr die Geo,
duͤr —* Wiutel bei Nis Gedien, anschebli des unter 1 oben mit inbegrifsenen
n Exemplars von jedem
Für — (WMinee bei Kompletirung uͤber iwei din nen mieniise
zur jeden mittelst der Eisenscheibe abgezogenen Grubenwinkel .
dbei agewinkel
. Bei Niwvellirarbeile, wobei der Mortscheider, wenn die Arbtii nicht mii
bdem Grabdbogen auszufuͤhren, in welchem Falle nach dem Sade Nr. 3 zu
liquidiren die erforderlichen Nivellirinstrumente zu überanworten sind,
wuisten, mit Einschluß des zur Sicherstellung der erlanglen Resultale
derlichen Rückwärks.Nivellirung:
a) bei ron günstigem W* . hen, nicht moorigen Boden und sreiet
übersehbarer Fläche und wenn nur eine Schlußanzeige des Resultals, mit,
bin #ohne Grund- nnd Piosiltlk, in liefeiniil
Iiiejel0LLö
b) bei ungünstigem midp . in Walbungen, in sehr bergigen Eegenden,
selsigen Bergabhängen, rlrts und wovon ebenfalls nur eine Angeige
des Resultats eingureichen in.
für je 10 br. Länge
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