Full text: Gesetzsammlung für die Fürstlich Reußischen Lande Jüngerer Linie. Sechszehnter Band. 1868-1871. (16)

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Anlage ## 
Verhandeelt den..... «I»....................................,....... 18 
Bebufs der auf heute anberaumten Wahl eines Abgeordneten zum Landtage für 
den.. n Wahlkreis 
in dem aus der Gemeinde. 
und 
besiehenden Wahlbezirke Nr. 
der unterzeichnete. 
zum Wahlvorsteher ernannt. 
Derselbe hate aus der Zahl der Wähler zum Protokollführer den 
und zu Beisitze#n 
1) 
2) 
ernannt und zwei Tage vor dem Wahltermine eingeladen, beim Beginne der Wahl- 
handlung zur Bildung des Wahlvorstandes zu erscheinen. 
Dieselben hatten sich eingesunden, und der Wahlvorsieher eröffnete die Wablbandlung 
um 10 Uhr Vormittags damit, daß er dieselben mittels Haudschlags an Eidesstan 
verpflichtete. 
Auf dem Tische, an welchem der Wahlvorstand Platz nahm, wunde ein verdeckies 
Gefäß zum Hineinlegen der Stimmzettel (Wahlurne) aufgestellt, nachdem sich der Wahl- 
vorstand überzeugt haue, daß dasselbe leer sei. 
Von den erschienenen Wählein trat jeder einzeln an den Tisch, an welchem der 
Wahlvorstand saß. nannte seinen Namen, sowie seinen Wobnon (seine Mobnung) und 
übergab, sobald sein Name ven dem Motokollführer in der Wählerliste ausgefunden war, 
seinen zusammengefalteten Summzenel dem Wahlvorsteher, welcher denselben uneröffner 
in das auf dem Tische slehende Gesäß legte.
	        
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