Mahnzettel
steuern auf den Monat
D. . . ..
wird hierdurch erinnert,
Thlr. Sgr. Pf. .
» für Ausfertigung des Mahnzettels,
ehrgt tiht des Dieners,
*
7.
Thlr. Szgr. Pf.
binnen längstens acht Tagen, von Se dieses angerechnet, an den unterzeichneten
Steuer-Einnehmer zu berichtigen, indem nach Ablauf dieser Frist die gerichtliche Bei-
treibung erfolgen wird.
— .
Der Ortssteuer-Einnehmer