Full text: Gesetzsammlung für die Fürstlich Reußischen Lande Jüngerer Linie. Siebenter Band. 1847-1849. (7)

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Alle oͤssentlichen Spielbanken sind vom 1. Mai 1849 an in ganz Deutschland geschlos- 
sen und die Spielpachtverträge ausgehoben. 
Frankfure, den 20. Jannar 1340. 
Der Reichsverweser „ 
Erzberzog Johann. 
Der Reichsminister des Innern Der Reichemifnister der Inst#- 
H. v. Gagern. R. Mohl. 
218. Miussierialverordnung, die Aufhebung der Anzeigegebühren und Denunziantenantheile 
beic., rem 23. Jannar 1840. (Publizirt im Amis= und Verordnungsblatte Nr. 5.) 
Da es in mehr, als einer Bezlehung bedenklich und nachthellig ist, wenn öffentlich an- 
gestellte Dlener und Beamte für die Anzeigen gesehwldriger Handlungen, dle sie von Ames- 
wegen zur Keunmif der Behörden zu bringen, verbunden sind, Belohnungen erhalten, so 
wird mit Höchster Genehmigung und auf vorgängigen Antrag des konstituirenden Landtogs 
andurch Folgendes verordner: 
Die seüber durch (pezlelle Gesebe bestimme oder sonst üblich gewesenen Angelgegebüheen 
und Denunzianten-Anthelle sind ausgehoben. In Folge dessen ist künfelg der ganze Bekrag 
der Serasen, von welchen bisber der Denunziant elnen Thell erhiele, ohne Abzug an die be- 
tressende Strafkasse einzuzahlen. 
Ausgenommen hlervon blelben die in den Geseczen über die indlrecken Abgaben an Zöl- 
len, Ausgleichungs= Uebergangs= Brannewein= und Biersteuern vorgeschriebenen Bestimmun- 
gen über Strasantheile, Denunziationsgebühren rc. welche auch künftig sortbestehen. 
CGera, am 23. Januar 1849. 
Furstlich Reuß-Plaussches Minssterium das. 
von 
Bretschneider. 
Schsck.
	        
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