Full text: Gesetzsammlung für die Fürstlich Reußischen Lande Jüngerer Linie. Siebzehnter Band. 1872-1874. (17)

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Gesetzsammlung 
für das 
Fursteuthun Reuß füngerer Luie. 
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etz 
vom 15. Juli 1874, 
die Diäten der bei Geschwornengerichten sungirenden Beamten betressend. 
Wir Heinrich der Vierzehnte von Goltes Gnaden Jüngerer Linie regierender Fürst 
Reuß, Graf und Herr von Plauen, Herr zu Greiz, Kranichseld, Gera, Schleiz und 
Lobenstein rc. 2c. 
verordnen andurch unter Zuflimmung des Lamtags was folgt: 
Staatsbeamte, welche bei Geschwornengerichten außerhalb ihres Wohnort 
zu fungiren haben, beziehen au Diäten und Vergütung für Nachtquartier, ein- 
schließlich des Trinkgeldes, die nachstehenden Beträge: 
) der Vtasident des Genchei 
Diaͤt Thlr. — Sgr — Pf. (12 Mk. R.-M.), 
für Mrchtguante „ — „ — „ (3 „ „ ) 
2) die Beisitzer deß Gerichtshofs 
Diäten 3 Thlr. — Sar. — Pf. (9 Mk. R.M.), 
für Nachtquartier 1 — „ (3 „ „ ) 
3) der Gerichtsschreiber "uriebi umd der asseverwalter. 
Diäten 2 Ahlr. — Sgr. — f. (6 Mk. R.-M.), 
für Nachtquartier — , 20 — ,„ (2 ) 
4) der Diener (Bote) 
Diaͤten 1 Thlr. — Sgr. — Pf. (3 Mk. N.-M.), 
für Nachtquartier —. 10 „ — „ (1 „ ) 
Auszegeben am 22. Jull 1874.
	        
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