Full text: Gesetzsammlung für die Fürstlich Reußischen Lande Jüngerer Linie. Vierter Band. 1838-1841. (4)

JZeugeneid. 
Ich schwöre hlerdurch zu Gor dem Allmächelgen und Allwissenen mit Her- 
zen und Mund diesen theuern leibllchen Eid, daß Alles dasjenige, was ich #n der 
zwischen N. N. und N. N. anhängigen Rechlssache als ausgerufener Zeuge aus- 
gesagt babe, und was mir so eben wleder vorgelesen worden ist, die rechte, 
reine und unversälschte Wahrheic sey, und daß ich weder aus Freundschaft, noch 
aus Feindschafe, noch aus elner ondern Ursache wissentlich eavas gegen dle Wabr- 
belt angegeben oder verschwjegen habe. 
So wahr mir Gote belse burch Jesus Cbristus, melnen Erlöser und 
Seligmacher, Amen!
	        
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