Full text: Gesetzsammlung für die Fürstlich Reußischen Lande Jüngerer Linie. Vierter Band. 1838-1841. (4)

86 
Nr. 100. Berelnigung mit der Koͤniglich Saͤchsischen Staalsreglerung, dle Anwendung der lm 
Vorllehenden abgedruckten Uebereinkunft zwischen den beiderseltigen Staalsgebieten be- 
treffend. 
Nachdem auf höchsten Besehl und mit Genehmigung Durchlauchtlaster Landes- 
berrschaften wegen der Erläuterung und Anwendung der mie der Krone Sachsen unterm 
5. Derember 1820 
2. Jannar 1821 
wiesenen eine, der nach Vorstehendem mit der Krone Preußen zu Stande gekommenen Ue. 
bereinkunft vällig gleichlautende Verelnigung mit dem Königlich Söchsischen Ministerlum der 
auswärtigen Augelegenheiten zu Dresden abgeschlossen worden ist, so wird solches hierdurch 
zur allgemesnen Nachachtung glelchfalls bekanne gemacht. 
Gera, am 3. August 1839. 
abgeschlossenen Convenelon wegen wechselselelger Uebernahme der Ausge- 
Fürstlich Reuß-Pl. gemeinschaftl. Landes-Regierung das. 
D. Reichard. 
vdt. Dinger. 
 
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.