Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Reuss Jüngerer Linie. Vierundwanzigster Band. 1900-1902. (24)

Staatsvertrag 
zwischen 
Preußen, Sachsen-Weimar-Eisenach, Sachsen-Meiningen, Sachsen- 
Altenburg. Sachsen-Coburg und Gotha, Schwarzburg-Sondershausen, 
Schwarzburg-Rudolstadt, Neuß älterer und Reuß jüngerer Linie 
wegen des Eintritts der Schwarzburgischen Unterherrschaften in den 
Thüringischen Zoll= und Stenerverein. 
Vom 20. November 1900. 
Die bei dem Thüringischen Zoll= und Stener-Verein betheiligten Sonveräne 
haben zum Zwecke einer Vereinbarung über den Eintritt der Schwarzburgischen 
Unterherrschaften in den Thüringischen Zoll= und Steuerverein zu Bevoll= 
mächtigten ernannt: 
Seine Mlajestät der König von Preußen: 
Allerhöchstihren Wirklichen Geheimen Ober-Finanzrath und General= 
Direktor der indirekten Steuern I#r. Gottlieb Fehre und 
Allerhüchstihren Geheimen Legationsrath lbr. Hermann Johannes: 
Seine Rönigliche Hoheil der Großherzog von Sachsen-Weimar-Gisenach: 
Höchstihren Geheimen Finanzrath Ottomar Slevogt: 
Seine Hoheil der Der)og von Sachsen-Mleiningen: 
Höchstihren Geheimen Regierungsrath und Kassenrath Wilhelm 
Bießmann: 
Seine Hoheit der Herzog von Sachsen-Allenburg: 
Höchstihren Geheimen Staatsrath Arthur von Borries; 
Seine Durchlaucht der Regierungsverweser in den Derzogthümern Sachsen-Coburg 
und Golha im amen Seiner Zöniglichen Hoheil des HVerhogs von Sachsen- 
Qoburg und Golha: 
Höchstihren Staatsrath Ernst Schmidt:
	        
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