Staatsvertrag
zwischen
Preußen, Sachsen-Weimar-Eisenach, Sachsen-Meiningen, Sachsen-
Altenburg. Sachsen-Coburg und Gotha, Schwarzburg-Sondershausen,
Schwarzburg-Rudolstadt, Neuß älterer und Reuß jüngerer Linie
wegen des Eintritts der Schwarzburgischen Unterherrschaften in den
Thüringischen Zoll= und Stenerverein.
Vom 20. November 1900.
Die bei dem Thüringischen Zoll= und Stener-Verein betheiligten Sonveräne
haben zum Zwecke einer Vereinbarung über den Eintritt der Schwarzburgischen
Unterherrschaften in den Thüringischen Zoll= und Steuerverein zu Bevoll=
mächtigten ernannt:
Seine Mlajestät der König von Preußen:
Allerhöchstihren Wirklichen Geheimen Ober-Finanzrath und General=
Direktor der indirekten Steuern I#r. Gottlieb Fehre und
Allerhüchstihren Geheimen Legationsrath lbr. Hermann Johannes:
Seine Rönigliche Hoheil der Großherzog von Sachsen-Weimar-Gisenach:
Höchstihren Geheimen Finanzrath Ottomar Slevogt:
Seine Hoheil der Der)og von Sachsen-Mleiningen:
Höchstihren Geheimen Regierungsrath und Kassenrath Wilhelm
Bießmann:
Seine Hoheit der Herzog von Sachsen-Allenburg:
Höchstihren Geheimen Staatsrath Arthur von Borries;
Seine Durchlaucht der Regierungsverweser in den Derzogthümern Sachsen-Coburg
und Golha im amen Seiner Zöniglichen Hoheil des HVerhogs von Sachsen-
Qoburg und Golha:
Höchstihren Staatsrath Ernst Schmidt: