Full text: Gesetzsammlung für die Fürstlich Reußischen Lande Jüngerer Linie. Zehnter Band. 1853-1855. (10)

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8) Bekanntmachung, die ahbstktceaterkocnist der K. S. Nebenzollämter zu Neugersdorf, 
Ebersbach, Neustadt und Brambach betr. 
(Publ. Im Amts= und Vererdnungskl. am 27. Seplember 188/.) 
Die, den Königl. Sächsischen Nebenzollämtern I. Klasse zu Neugersdorf, Ebers- 
bach, Neustadt bei Stolpen und Brambach verliehene Befugniß zum vollständigen 
Begleitscheinwechsel mit dem Hauptzollamte in Braunschweig ist nunmehr auch auf die 
zur unleschränkten Begleitschein-Aussertigung und Erledigung kompetenten Königl. Han- 
nverschen und Großberzogl. Oldenburgischen Zollämter, unter Einverständniß der bethei- 
ligten Staatsregierungen, ausgedehnt worden: was hiermit zur öffentlichen Kenntniß ge- 
bracht wird. 
Gera, den 18. Septbr. 1851. 
Fürstlich Reuß-Plauisches Ministerium. 
von Bretschneider. 
Semmel. 
  
9) Verkanntmachnng, die Abfertigungsbefugnisse des Großh. Badischen Zollamts zu Pforz. 
heim bekr. 
(Pukl. Im Amts= und Vereitnungstl, em 27. Seblember 1636.) 
Nach einer anher gelangten Minbeilung des Großherzogl. Badischen Ministeriumo 
der Finanzen ist auf Ansuchen der Bisonterie-Fabrifanten zu Pforzheim dem dastgen Ne- 
benzollamte 1. die Befugniß zur Erledigung von Begleitscheinen I. über Bijouteriewaaren 
ertheilt worden: was hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht wird. 
Gera, den 18. Septbr. 1851. 
Fürstlich Reuß-Plauisches Ministerium. 
von Bretschneider. 
Semmrl.
	        
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