Full text: Gesetzsammlung für die Fürstlich Reußischen Lande Jüngerer Linie. Zehnter Band. 1853-1855. (10)

480 
Regulativ, 
die Einrichtung der EFlurbsicher, der Grundsteuerhataster, 
und der Besitzstandoverzeichnisse, sowie das Nachtragen 
der Veränderungen betreffend. 
I. Abschnitt. 
Die Einrichtung der Flurbücher, der Grundsteuerkataster und 
der Besitzstandsverzeichnisse betreffend. 
8. 1. 
I. Einrichtung der Die Flurbücher sind nach dem unter A. beigegebenen Schema ein- 
Klurbücher. gerichtel. 
8. 2. 
Dieselben enthalten die einzelnen Parzellen mit ihren Besitzern 
nach der Relhenfolge ihrer natürlichen Lage unter forklaufenden Num- 
mern, nebst Angabe der Kulturart, der Fläche, der Klassen und der 
Steuereinheiten. Zwischen den Nummern der Ortsparzellen und denen 
der Flurparzellen sind Nummein ausgelassen, um mit deuselben rie neu 
erbaut werdenden Häuser bezeichnen zu können. 
S. 3. 
Jedes Flurbuch enthält am Kopfe die allgemeine Lage und folgen 
dann die Parzellen, welche dieselbe Lage haben. Bei dem Eintreten 
jeder neuen allgemeinen Lage ist mit einer neuen Seite zu beginnen. 
8. 4. 
Die Blaͤtter der Flurbuͤcher sind mit fortlaufenden Zahlen versehen. 
D. 
Von jedem Flurbuch werden zwei Exemplare ausgefertigt, von de- 
nen das eine die Katasterbehörde, das zweite die Gemeinde erhält. 
II. Einrichtung der 8. 6. 
K Die Grundsteuerkataster bestehen aus drei Theilen, nämlich: 
1) den Roal-Folien, 
t . 
I) Allgemtine Cinticht · 
ung.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.