Full text: Gesetzsammlung für die Fürstlich Reußischen Lande Jüngerer Linie. Zehnter Band. 1853-1855. (10)

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ahmung oder Verfälschung der in diesem Kartel genannten Muͤnzen oder Credit Papiere 
mit einem andern Namen als mit „Verbrechen und Vergehen“ von dem Gesete bezeich- 
net sind, so bleibt es diesem Slaate anheimgestellt, bei der Bekanmmachung des Kariels, 
im ersteren Falle die auf jene Unterscheidung bezüglichen Worte „vder Vergeben“ weg- 
zulassen, im Fweiten Falle an Stelle der Auodruckes „Verbrechen oder Vergehen“ dieje- 
nige Bezeichnung zu seben, welche seiner Gesetzgebung entspricht. 
2) Ministerialbekanntmachung, den Veitritt der Grofh. Oldenburgischen Staatsregierung 
zum Paßkartenvertrage betr. 
(Publ. im Amis= und Verernungsbl. am 11. Seplember 1833.) 
Dem Paßkartenvertrage vom 21. Oktober 1850 (Nr. 109 der Gesetsammlung) ist 
neuerdings auch die Großberzogl. Oldenburgische Staatsregierung beigetre- 
ten, was hlermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht wird. 
Gera, den 10. September 1853. 
Fürstlich Reuß-Plauisches Ministerium. 
von Bretschneider. 
Semmel. 
3) Ministerialbekanntmachung, die zeitweise Aufhebung des Elngangszolles von Getreide 2c. betr. 
(Pukt. lm Amis= und Vererdnungsbl. am 14. Sepibr. 1883.) 
Durch allseitige VPereinbarung unter sämmtlichen Zollvereinsstaaten ist beschlossen 
worden, 
daß der Eingangszoll für Getreide, Hülsen früchte und Mehl sewie für 
sonstige Mühlenfabrikate, als: geschrotete und geschälte Körner, Graupe, 
Gries und Grüßze, gestampste oder beschälte Hirse, vom 15. dss. r* ab sus-
	        
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