49
Gesetzsammlung
für die
Fürstlich Reußischen Lande juͤngerer Linie.
No. 154.
Verordnung, dei, griwei Aufhebung des Eingangszolls von Gekraide 2c. betr.
im Amis-- und Beremmgett. am 26. Okleber 1850.)
Im Verfolge unserer Bekanntmachung vom 12. vor. Mtis. (Nr. 37 des Amts= und
Verordnungsblattes, Nr. 153 sub 3 der Gesehzsg.) bringen wir hiermit weiter zur öffent-
lichen Kenntniß,
daß durch neuern Beschluß der Zollvereinsregierungen die Einstellung der Er-
hebung des Eingangszolles für Getraide, Hülsenfrüchte, Mehl
und andere Mühlenfabrikate, nämlich: geschrotete und geschälte Körner,
Graupe, Gries und Grüte, gestampste oder geschälte Hirse bis September
des künftigen Jahres ausgedehnt worden ist.
Gera, am 22. Oktober 1853.
Fürstlich Reuß-Plauisches Ministerium.
von Bretschneider.
Schlick.
Nachdem die Regierungen der zum Jollvereine verbundenen Staaten übereingekome
men sind, den für die Jahre 1816, 1847 und 18418 erlassenen Zoll-Tarif und die den-
selben ergänzenden Erlasse in einzelnen Bestimmungen abzuändern und zu ergänzen: so
wird hiermit auf. Grund der deßfalligen Vereinbarungen mit Höchster Genehmigung Se-
renissimi und unter Vorbehalt der Zustimmung des Landtags verordnet, daß nachste-
Ausgegeben den 9. November 1853. 4