Full text: Gesetzsammlung für die Fürstlich Reußischen Lande Jüngerer Linie. Zehnter Band. 1853-1855. (10)

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Gesetzsammlung 
für die 
Fürstlich Reußischen Lande juͤngerer Linie. 
No. 154. 
Verordnung, dei, griwei Aufhebung des Eingangszolls von Gekraide 2c. betr. 
im Amis-- und Beremmgett. am 26. Okleber 1850.) 
Im Verfolge unserer Bekanntmachung vom 12. vor. Mtis. (Nr. 37 des Amts= und 
Verordnungsblattes, Nr. 153 sub 3 der Gesehzsg.) bringen wir hiermit weiter zur öffent- 
lichen Kenntniß, 
daß durch neuern Beschluß der Zollvereinsregierungen die Einstellung der Er- 
hebung des Eingangszolles für Getraide, Hülsenfrüchte, Mehl 
und andere Mühlenfabrikate, nämlich: geschrotete und geschälte Körner, 
Graupe, Gries und Grüte, gestampste oder geschälte Hirse bis September 
des künftigen Jahres ausgedehnt worden ist. 
Gera, am 22. Oktober 1853. 
Fürstlich Reuß-Plauisches Ministerium. 
von Bretschneider. 
Schlick. 
Nachdem die Regierungen der zum Jollvereine verbundenen Staaten übereingekome 
men sind, den für die Jahre 1816, 1847 und 18418 erlassenen Zoll-Tarif und die den- 
selben ergänzenden Erlasse in einzelnen Bestimmungen abzuändern und zu ergänzen: so 
wird hiermit auf. Grund der deßfalligen Vereinbarungen mit Höchster Genehmigung Se- 
renissimi und unter Vorbehalt der Zustimmung des Landtags verordnet, daß nachste- 
Ausgegeben den 9. November 1853. 4
	        
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