Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Reuss Jüngerer Linie. Zwanzigster Band. 1883-1890. (20)

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II. Tlrsächliche Momrente. 
a. in der somatischen Sphäre. 
13) Ist die Seelenstörung angeboren oder bereits in 
den ersten Lebensjahren beobachtet worden? 
14) Liegt Erblichkeit vor? 
Välerlicher oder mütlerlicher Seils? 
15) Inwieweit kommen die Krankheiten des Kindes- 
alters, der Pubertät, des Wochenbetts, des Klimak= 
terium, des Greisenalters in Frage? 
16) Liegen vor: 
Verletzungen des Kopfes, der Wirbelsäule, ander- 
weite Hirn= und Spinal-Leiden, Affeltionen der 
Respirations= und Zirkulationsorgane, der Unter- 
leibs= und sexnellen Organe? 
Syphilis, Typhus, Erantheme? 
Trunk, geschlechtliche Excesse? 
b. in der psychischen Sphäre. 
17) Kommen geistige Anstreugung, Ueberspanntheit, 
Leidenschaftlichkeit, Schreck, Furcht, Gewissensbisse, 
gemüthliche Erregungen, politische oder religiöse 
Aufregung, Mißbranch der Lektüre r2c. in Betracht? 
III. Status praesens. 
u. in somatischer Beziehung. 
18) Wie verhalten sich: 
die Körperbeschaffenheit, die Ernährung (Gewicht), 
der Kraftezustand; Gang, Haltung, Muskulatur; 
Hautfarbe; 
Körpertemperatur; 
Kopfoildung; 
Gesichtsausdruck; 
Pupillenbeschaffenheit? 
19) Bestehen periphere paralytische Symptome? 
(Gesichtsmusleln, Zunge, Sprache, Exlremitäten, Un- 
vermögen, Stuhl oder Harn wiltkürlich zu halten.)
	        
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