Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Reuss Jüngerer Linie. Zwanzigster Band. 1883-1890. (20)

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Artikel XV. 
Gegenwärtiger Vertrag soll Allerseits zur landesherrlichen Genehmigung vor- 
gelegt werden. Die Auswechselung der Ratisikations-Urkunden soll baldthunlichst in 
Berlin erfolgen. 
Zur Beglaubigung dessen haben die Bevollmächtigten denselben unterzeichnet 
und besiegelt. 
So geschehen zu Berlin, den 30. November 1887. 
Dr. Micke. Walther Engelhardt. Dr. Slevogt. 
(L. 8) ¶. 8) ¶. 8) 
Hauthal. von Geldern-Crispendorf. 
(I. S.) (I. S.) 
Schlußprotokoll 
zum 
Staafsvertrage zwiscen Prrusien, Reut Jüngrrer Tinie, Sachsen- 
Weimar, Schwarzburg-Rudolstadt, und Kens Relterer wegen Ber- 
stellung einer Tinie Eisenbahn von Triptis nach Blankenstein. 
Die unterzeichneten Bevollmächtigten waren heute zusammengetreten, um zum 
Abschlusse und zur Vollziehung des wegen Herstellung einer Eisenbahn von Triptis 
nach Vlankenstein vereinbarten Staatsvertrages zu schreiten. 
Hierbei sind in das gegenwärtige Schlußprotokoll nachstehende Erklärungen 
aufgenommen worden, welche mit der Ratifikation des Vertrages als mitgenehmigt 
gelten und mit den Vereinbarungen des Vertrages selbst gleichverbindliche Kraft 
haben sollen: 
Zu Artikel II. 
Die Linie des allgemeinen Bauentwurfs soll bei der ausführlichen Bearbeitung 
desselben in der Hauptsache und insbesondere hinsichtlich der in Aussicht genommenen 
Stationen beibehalten werden. Die bei Remptendorf und Lemnitzhammer vorgesehenen 
Haltestellen sollen zugleich Einrichtungen für Holzverladungen erhalten.
	        
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