Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Reuss Jüngerer Linie. Zwanzigster Band. 1883-1890. (20)

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Unser Ministerium hat sich bei eingetretenen Vakanzen angelegen sein lassen, 
auf Verminderung der Richterstellen bei dem Oberlandesgerichte in Jena hinzuwirken. 
In Folge dessen ist eine zur Erledigung gekommene nicht akademische Rathsstelle 
unbesetzt geblieben, die desfallsige Ersparniß aber durch Besetzung einer vorher offen ge- 
haltenen, jedoch etatsmäßigen akademischen Rathsstelle einigermaßen beeinträchtigt worden. 
Die Fixirung der Gerichtsvollzieher ist in der Weise durchgeführt, daß dieselben 
außer einer festen Besoldung, noch eine Tantième von den für ihre Thätigkeit ein- 
gehenden Gebühren erhalten. 
eber das Ausscheiden der Hof= und Kameralbeamten aus der Allgemeinen 
Beamtenwittwenpensionsanstalt ist zwischen Unserm Ministerium und Unserer Kammer 
eine Vereinbarung zu Stande gekommen, welche nebst einem die erforderlichen Ab- 
änderungen des Anstaltsstatuts betreffenden Gesetzentwurfe dem nächsten Landtage vor- 
gelegt werden wird. 
Die Beschwerde einer Pfarrgemeinde über die Höhe der für staatliche Beauf- 
sichtigung des dortigen Pfarrholzes zu entrichtenden Gebühren hat sich erledigt, nach- 
dem der Betrag der letztern im Verwaltungswege auf die Hälfte herabgesetzt worden ist. 
Auf Revision der zusätzlichen Bestimmungen zum Chaussee= und Brückengeld- 
tarife wird, soweit nöthig, Bedacht genommen werden. 
Um die Obstkultur zu heben, sind nach gutachtlicher Vernehmung der land= 
und forstwirthschaftlichen Vereine je zwei Chausseewärter in den Jahren 1882 und 
1863 nach der Gärtnerlehranstalt zu Rötha behufs der Theiluahme an dem Baum- 
wärterkursus, welcher alljährlich dortselbst abgehalten wird, entsendet worden. Neuer- 
dings hat eine Besichtigung der Alleen an den Staatsstraßen durch einen auswärtigen 
Sachverständigen stattgefunden, dessen Vorschläge zunächst bei den im Frühjahre 1884 
vorzunehmenden Pflanzungen in Betracht kommen werden. 
Die Erhebung der Laudrenten aus sämmtlichen Ortschaften der Amtsgerichts- 
bezirke Lobenstein und Hirschberg ist den Steucrämtern daselbst übertragen worden. 
Dagegen unterliegt noch der Erwägung, ob eine Verbindung der Lobensteiner Spar- 
kasse mit dem dasigen Steueramte ausführbar sei und imwieweit eine Centralisation 
der drei Landessparkassen sich empfehle. Auf diese Fragen wird bei Aufstellung des 
nächsten Voranschlags für den Verwaltungsaufwand der Sparkassen und bei der 
beabsichtigten Vorlegung des Entwurfs zu einem neuen Sparkassenstatute zurück- 
zukommen sein. 
Es ist davon abgesehen worden, wegen Aufhebung des der Aktiengesellschaft 
Vereinigter Thüringischer Salinen als Rechtsnachfolgerin der Familie Glenuck zu- 
ständigen, eine Distriktsverleihung enthaltenden Privilegs vorbereitende Schritte zu 
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