Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Reuss Jüngerer Linie. Zwanzigster Band. 1883-1890. (20)

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Einkommoenstener-Einschätzungsregister 
der Stenerpflichtigen zweiter Abtheilung 
für die Gemeinnde 
Die Richiigkeit des Personenverzeichnisses Daß die Einschälung überall den geseblichen 
wird hiermit pflichtmäßig bescheinigl. VBorschristen gemäß nach bestem Wissen und 
am Gewissen ersolgt ist, wird hiermit bescheinigl. 
, am 
Die Bezirkselnschätzungskommisslon. 
Der Gemeindevorstand. 
Gegenwärtiges Einschähungsregisier wird zum 
terminlichen Belrage von 
M . Pf. 
hierdurch festgestellt. 
, 
Fürstliches Landrathsamt.
	        
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