Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Reuss Jüngerer Linie. Zwanzigster Band. 1883-1890. (20)

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esetzsammlung 
für das 
Fürstenthum Reuß jüngerer Linie. 
No. 4gl. 
  
Ministerialbekanntmachung 
vom 21. August 1890, 
die mit dem Königreiche Sachsen abgeschlossenen Staatsverträge wegen des 
Baues einer Eisenbahn von Schönberg nach Hirschberg und wegen Ab- 
tretung des Reußischen Theiles der Schönbern-Schleizer Eisenbahn an 
das Königreich Sachsen sowie wegen der Herstellung einer Verbindungs- 
bahn zwischen den Bahnlinien Gößnitz-Gera und Weischlitz-Wolfsgefährt 
betreffend. 
Mit Höchster Genehmigung Seiner Durchlaucht des Fürsten werden die Staats- 
verträge, welche mit dem Königreiche Sachsen 
1. wegen des Baues einer Eisenbahn von Schönberg nach Hirschberg und 
wegen Abtretung des Reußischen Theils der Schönberg-Schleizer Eisen- 
bahn an das Königreich Sachsen sowie 
2. wegen der Herstellung einer Verbindungsbahn zwischen den Bahnlinien 
Gößnitz-Gera und Weischlitz-Wolfsgefährt 
unterm 26. Juli d. Is. abgeschlossen worden sind, nach erfolgter Auswechselung der 
beiderseitigen Ratisikationsurkunden nachstehend zur öffentlichen Kenntniß gebracht. 
Gera, am 21. Angust 1890. 
Fürstlich Reuß-Pl. Ministerinm. 
Dr. E. v. Beulwiß. 
Frommhold. 
Ausgegeben am 27. Angust 1890. 
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