Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Reuss Jüngerer Linie. Zwanzigster Band. 1883-1890. (20)

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Sachsen-Altenburg und Seiner Durchlaucht dem rehierenden Fürsten Reuß j. L. über 
die Herstellung einer von Gera ab über Ronneburg und Schmölln an die Sächsisch- 
Baierische Staatseisenbahn führenden und in letztere einmündenden Eisenbahn abge- 
schlossene Staatsvertrag wird hierdurch aufgehoben. Desgleichen tritt die der vor- 
maligen Eisenbahngesellschaft Gößnih-Gera von Seiner Hoheit dem Herzoge von 
Sachsen-Altenburg unter dem 13. Juli 1863 und von Seiner Durchlaucht dem Fürsten 
Reuß j. L. unter dem 15. Juli 1863 ertheilte Concession außer Kraft. 
Artikel XIII. 
Die landesherrliche Ratifikation dieses 
Vertrages 
soll baldthunlichst herbeigeführt und die Auswechselung der Ratifikationsurkunden im 
Correspondenzwege bewirkt werden. 
Gera, 
So geschehen Dresden, den 27. Juli 1885. 
oIltenburg, 
(L. S.) Walther Engelhaordt. 
(L. S.) Cwoald Alexander Hoffmann. 
(L. S.) Karl Theodor Sonnenkalb.
	        
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