Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Reuss Jüngerer Linie. Zweiundwanzigster Band. 1896-1899. (22)

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Stantsvertrag 
zwischen Preußen, Bayern und Reuß Jüngerer Linie wegen Herstellung 
einer Eisenbahn von Blankenstein nach Marxgrün. 
Seine Majestät der König von Preußen, Seine Königliche Hoheit Prinz, 
Luitpold, des Königreicho Bayern Verweser, im Namen Seiner Majestät des 
Königs, und Seine Durchlaucht der Erbprinz Reuß Jüngerer Linie im Namen 
Seiner Durchlaucht des regierenden Fürsten haben zum Zwecke einer Vereinbarung 
über die Herstellung einer Eisenbahn von Blankenstein nach Marxgrün zu Be- 
vollmächtigten ernannt: « 
Seine Majestät der König von Preußen: 
Allerhöchstihren Ministerialdirektor, Wirklichen Geheimen Ober- 
Regierungorath Dr. Panl Micke und 
Allerhöchstihren Geheimen Ober-Finanzrath Friedrich Lehmann, 
Seine Königliche Hoheit Prinz Luitpold, des Königreichs Bayern 
Verweser: 
Allerhöchstihren Ministerialdirektor Carl Ritter von Oswald, 
Seine Durchlaucht der Erbprinz Neuß Jüngerer Linie im Namen 
Seiner Durchlaucht des regierenden Fürsten: 
Höchstihren Staatsminister Walther Engelhardt, 
welche, unter dem Vorbehalte der landesherrlichen Ratifikation, nachstehenden 
Staatsvertrag abgeschlossen haben. 
Artikel I. 
Die Königlich Preußische Negierung beabsichtigt, einen Anschluß der Eisen- 
bahnlinie Triptis-Blankenstein an das Bayerische Staatseisenbahnnetz durch Aus- 
führung einer Eisenbahn von Blankenstein nach Marxgrün für eigene Rechnung 
herzustellen, sobald Sie die gesetzliche Ermächtigung hierzu erhalten haben wird.
	        
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