Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Reuss Jüngerer Linie. Zweiundwanzigster Band. 1896-1899. (22)

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Zugleich wird empfohlen, auf eine etwa zulässige Wiedereinziehung des ver- 
auslagten Portos wegen der damit verbundenen Umständlichkeit und Kostspieligkeit 
überall grundsägzlich Verzicht zu leisten. 
Gera, den 20. Juni 1896. 
Fürstlich Reuß-VI. Ministerinm. 
Engelhardt.