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Zugleich wird empfohlen, auf eine etwa zulässige Wiedereinziehung des ver-
auslagten Portos wegen der damit verbundenen Umständlichkeit und Kostspieligkeit
überall grundsägzlich Verzicht zu leisten.
Gera, den 20. Juni 1896.
Fürstlich Reuß-VI. Ministerinm.
Engelhardt.