18) Hinzuschlagung. Wenun ein Grundstück zu einem andern neu ainzescht.
19) 5
161t
vassiren die im I. Ablchnitt IV. Kapitel der Taxordnung vom 15. Thlr.
Sar.
9
Dezember 1855 nachzelassenen Gebũbr eu.
gen wird, Erar die Einagung dieie neuen Zubchoͤrung in das Grund in
8 . . .. .—Thk.10 cgk —
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ruhenden Hypothek nebst Benachrichtigung des Besi iun ro, aub dem
intraguug einer Hypolhel, welche bei Deräuherung riche Grund-
stücks vom Veräußeruden (wegen rückständiger Kaufgelder oder andrer
Leistungen) vorbehalten wurde, und für Benachrichtigung des Schuld-
— gobit der Letzire (außer dem Ausatzt für eiwaigen Rekognitions.
Kr. bis
LI. Ins Einmalan einer andern 8— dem Falle unter ) darrhrt
atwillen bestellten Hypothek in das Grund= und Hpothrlendun
noblt der Hypothekenbesteller
#a) als Bauschguantum für die Eintragung, die nothwendigen Vorcrörter.
ungen und Nebenoerhandlungen von je 50 ** der cher zu stellen·
den Hauptforderung « —
b) die unter Nr. "7n zugelass enenen Dienergebübr den,
c) wenn die Hauptforderung über 100 Thlr. beräge, auberdem noch:
aa) für den Auszug aus dem Grund= und Oypotdekenbuche, dasern der
Schuldner einen solchen zu Erlangung des Kredits sich erbat, die
Gebühr unter Nr.
bb für einn nothwedige Rein- urd, cabschristen, ingleichen Beglaubig-
ungen die Gebsihr unter Nr. 3 oben,
c) für das 4% koll über ar ne **
Schuld und Hypotbek (oder Cesslo . 1 —
dd) fũr das Protololl ũber ###etenenIn * chrift. dafern diele Expedi ·
lich ũbergebenen Schuld- und irerschreihung. tionen vorkommen.
oder Cesioon Tolr. 6 Sgr. bio
ce) für Ausfertigung einer gerichlichen Urkunde über dad proteollirte Au-
bringen der Schuld und Hypothek — Thlr. 8 Sgr. bis! —
4) Wenn für Reutenforderungen Hupotteltn duit roile bestellt
werden, so ist der Johresgeldwerih der Rent türzt ich (und ohne daß
dem Betheiligten Kosten dafür anzusinnen f#te) zu ermitteln und
durch Tienwnggfachut zu kapitalistren. Das beresibgenmed Ra-
pital gibt den Mahstab für Anwendung der Ausäßze unter u und b
In den unter u, b und c bestimmten Gebübrenamäten sind alle und
ede Mühwaltungen Aechsriag zu vergütet, denen die Grund- und
H#botbetenbebörde. in Rücksicht auf das zu schaffende hopothekarüch
4 sich zu unterzieben bn. Hetesonbrrn darf für Aufschlagung
2 (Grund- und Hypoiheleubucho dut Informatien des Glänbigers
über die Verhälmisse des Schuldners — sür die Benachrichtigung ded
Besthero von der gejchebenen Eintragung — für Augkertigung
des Hopothekenbriefs für Vorerörherungen . eine besondere Gedühr
nicht erboben werden. Nur die Gebüdren für anderc besondere Ein-
wagungen oder Löschungen, oete außer der Eintragung der Hv-
wathel gelegentlich dicjer noch vorkommen, sind noch besfonders zu
auten.
IV. zur eAice cder theiiweise chöschung einer Hypothek im Grund· und
S
Anis 5 für elwaigen Rekognitionsschei Thlr. 5 Sgr. bis —
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