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C.
Formular
zur Verpflichtung der Apotheker.
J N. MN. gelobe und verspreche hiermit, die zu jeder Zeit vorhandenen Medicinalgesetze
pünktlichst zu befolgen, der obersten Medicinalbehörde und dem mir vorgesetzten Physicus in
allen Dingen den schuldigen Gehorsam zu leisten, die Pflichten eines gewissenhaften Apothe-
kers genau zu erfüllen, die unker meiner Aufsicht und Verwaltung stehende Apotheke vorschrift-
mäßig einzurichten, solche mie den, in der gesetzlich eingeführten Pharmakopöe, vorgeschriebenen
einfachen und zusammengesetzten Arzneimitteln in der erforderlichen Menge und von der besten
Beschaffenheit, zu versehen, dieselben, nach Vorschrift des Dispensakoriums, zuzubereiten, zusam-
men zu setzen, besonders die gangbarsten chemischen Präparate selbst zu verfertigen, nocthwen-
dige, mehr als einen Tag dauernde Reisen der Obrigkeic vorher anzuzeigen, meine Apotheke
aber niemals, auch nie auf eine Nacht, ohne einen gnüglich erfahrnen Seellvertreter zu lassen,
mie der Ausubung der innern und aäussern Heilkunde mich niche zu befassen, die, von ordentlich
angestellten Aerzten, kunstmäßig verschriebenen Arzneimictel, nach dem Inhalee der Recepte, zu
bereiten, dabei richtiges Maaß und Gewicht zu gebrauchen, besonders niche willkührlich, ohne
Erlaubniß des Arzkes, statt eines verordnecen Arzneimittels, ein anderes zu substicuiren, und
solches durch meine Gehülfen und tehrkinge nicht geschehen zu lassen; Gifee, welche, nebst den
dazu bestimmten Waagen und Geschirren, von den eigentlichen Medicamenten durchaus abge-
sondert seyn müssen, ohne glaubhafte Sicherheicsscheine nicht zu verkaufen, und keine stark
wirkenden und zusammengesetzten Arzneimittel, ohne Vorwissen eines legalisirten Arztes, zu dis-
pensiren, die, zu der Bereitung und Aufbewahrung der Arzneimittel bestimmten, Gefäße von
einem der Gesundheit nicht nachtheiligen Material verfertigen zu lassen, das Verderben der
Arzneien sorgfältig zu verhüten, die verdorbenen schlechterdings nicht auszugeben, und die
Aczneien niché über die gesetzlich einzuführende Taxe zu verkaufen, mic Aerzten, Chirurgen
und meinen Collegen in guter Eintracht zu leben, wenn ich in gerichtlichen medicinischen Fäl-
len, als Techniker, mit zugezogen werde, die chemische Uncersuchung der Giste und anderer Na-
tursubstanzen gründlich und genau vorzunehmen, und über die Resultate ein vollständiges Gut-
achten gewissenhafe auszustellen, die sämmtlichen Geschäftsbücher eines Apothekers aber in der
vorschriftsmäßigen Ordnung zu halten und zu führen.