Full text: Gesetzsammlung für das Königreich Sachsen vom Jahre 1819. (2)

( 63) 
G. 
Gehalesvermehrung, f. Bestallung. 
Geleirsbrief (sahbvus conducktus), 
in bürgerlichen oder peinlichen Sachen, . „ „ 6% 
salvus conductus ex speciali gratia, .% „ *’- "# 
Gnadengehalt, s. Pension. 
H. 
Hülfsschein, 6 14 .- 
Hypothek. 
Die obrigkeitliche Urkunde oder Registratur uͤber Bestellung derselben, 
und die uͤber deren Cassation, jede besonders, « 
wenn die Hypothek auf eine bestimmte Summe gerichtet ist, von Hundert 
Thalern, . 
wobei das neue Hundert fuͤr voli gerechnet wird, wenn die Hässte vessel- 
ben überstiegen ist. 
Wenn dieselbe auf eine bestimmee Summe nicht gerichtet ist, * 
1 
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Wenn zum Haupedocumente bereicts der vorschriftmäßige Stempel verwen- 
det worden ist, so ist bei Bestätigung der Hypothek kein weiterer Stempel 
erforderlich. 
Die Urkunde oder Registratur über Annocation einer reservirten Hy- 
pothek wegen unbezahlter Kauf= eder Erbegelder, oder über Abschreibung 
derselben im Hypothekenbuche, jede besonders, von jedem 100 Thlr. — — 
wobei das neue Hundert für voll gerechnet wird, wenn dessen Hälfte 
überstiegen ist. 
Wegen Cession der Hypotheken oder unbezahlten Kaufgelder, s. Cession. " 
c 
. 
Induleschein, s. kehnsinduke. 
Informaturthek, s. Abschied. 
Inhäsion einer Appellation,'’ (. Appeklation. 
Innungsartikel, s. Artikel. 
Installation, s. Bestallung. 
———— 
  
Thlr. 
50 
gl. 
16 
  
2
	        
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