Full text : Gesetzsammlung für das Königreich Sachsen vom Jahre 1819. (2)

(65)
K.

Kalender,  welche  in  den  hiesigen  ganden  gebraucht  werden.
Ein  Comtoirkalender  und  ein  Kalender  in  Octavformat,  4%
ein  Dutzend  Kalender  in  Quartformat,  .  -

ein  Dutzend  Kalender  in  Duodez-  oder  noch  kleinerem  Formar,  oder  soge-4



nannte  Taschenbucher,  .  .  .  .  .

ein  Buch  Blaͤttchen,
Karteñ,  welche  in  den  hiesigen  Landen  gebraucht  werden.

Eine  in  hiesigen  Landen  gefertigte  Tarockkarte,

eine  dergleichen  französische  Karte,
eine  dergleichen  deutsche,  oder  nach  Art  der  deutschen  gefertigre  italienische

Karte,  .
eine  im  Auslande  gefertigte  Tarockkarte,  .  .  .
eine  dergleichen  franzoͤsische  Karte,
eine  dergleichen  deutsche  oder  italienische  Karte,  .  .  .
Kauf,
Kaufbrief,  s.  Contract.

Kaufcontract,

Kaufgelder,  Annotation  oder  Abschreibung  unbezahlter  Kaufgelder  im  Hypo.
thekenbuche,  s.  Hypothek.

L.
Laasbrie
s,  s.  Contract.
Laascontract,
Legat,  s.  Erbschaft.
Legitimation,
bei  unehelichen  Kindern  ad  effectum  successionis,  nach  dem  Ermessen  der

rescribirenden  Behoͤrde,  mit  Ruͤcksicht  auf  den  ohngefaͤhren  Betrag  des  Vermoͤgens,
  auf  welches  ein  Successionerecht  erlangt  wird,  .  Z

bis  zu

Gesensamml.  2819.  191.

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