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Rücksicheen den bierländischen Staakspapieren gleichgestellten Schuldverschrelbungen eia- 
zelner Corporationen ist jedoch diese Verordnung niche zu erstrecken. 
Hiernach bat sich Jedermann gebührend zu achcen. 
Urkundlich baben Wir dieses Mandar elgenhändig unterschrieben und Unser Konig- 
liches Siegel vordrucken lassen. 
Gegeben zu Dresden, am 1%#en Juni 1325. 
Friedrich August. 
Hanns Ernst von Globig. 
  
D. Johann Daniel Merbach.