Full text: Gesetzsammlung für das Königreich Sachsen vom Jahre 1830. (13)

(∆ 98 ) 
Nachdem deshalb Gato an Unsere Landesregierung das Nöthige gelangk, begehren Wir 
hiermit an euch gnädigst, ihr wollet eures Orts euch hiernach gehorsamst achten, auch daß 
dieser Unserer Bestimmung, welche durch den Abdruck des gegenwärtigen Reseripts in der 
Gesetzsammlung zur öffentlichen Kenntniß zu bringen ist, fürs Künftige. nachgegangen werde, 
gebührend Sorge tragen. 
Daran geschiehet Unser Wille und Meinung und Wir verbleiben euch mit Gnaden 
wohlgewogen. 
Gegeben zu Dresden, den 26fsten Mai 1830. 
Nostitz und Jänckendorf. 
Franz Heinrich Wolf von Schindler. 
Ausgegeben zu Dresden, am 28 ### Jumi 1830.
	        
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