Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Schwarzburg-Rudolstadt. Zweiter Jahrgang. 1841. (2)

96 LSAI. 
XV. Bekanntmachung 
des Fürstl. Geheimen-Raths-Collegium, 
die Handels= und Schifffahrts-Convention zwischen Preußen, 
Bayern, Sachsen, Würtemberg, Baden, Kurhessen, Großher= 
zogthum Hessen, den zum Thüringischen Zoll= und Handels- 
vereine gehörigen Staaten, Nassau und Frankfurt einer- 
seits und Großbritannien andererseits betreffend, 
d. d. 2. Juni 1841. 
Seine Mcjestät der König von Preußen — sowohl für Sich, als im 
Namen der übrigen Mitglieder des Kraft der Verträge vom 22sten und 30sen 
März und 11#en Mai 1833, 12½n Mai und 10½n December 1835 und 26½# 
Januar 1830 bestehenden Joll= und Handels-Vereins, nämlich Seiner Ma- 
jestat des Königs von Bayern, Seiner Majestät des Königs von Sachsen 
und Seiner Majestät des Königs von Würtemberg, Seiner Königlichen Ho- 
heit des Großherzogs von Baden, Seiner Käöniglichen Hoheit des Kurprinzen 
und Mitregenten von Hessen, Seiner Königlichen Hoheit des Großherzogs von 
Hessen und bei Rhein, der Mitglieder des Thüringischen Zoll= und Handels- 
Vereines, — nämlich Seiner Königlichen Hoheit des Grohherzogs ven Sach- 
sen-Weimar-Eisenach, Ihrer Durchlauchten der Herzöge von Sachsen-Mei- 
ningen, Sachsen-Altenburg und Sachsen Koburg und Gotha, der Fürsten 
von Schwarzburg-Rudolstadt und Schwarzburg= Sonderhausen, so wie der 
Fürsten von Reuß-Greitz, Reuß-Schleitz und Reuß-Lobenstein und Ebers- 
dorf, — Seiner Durchlaucht des Herzogs von Nassau und der freien Stadt 
Frankfurt einerseits und Ihre Majestät die Königin des vereinigten König- 
reichs von Großbritannien und Irland andererseits, von gleichem Wunsche 
beseelt, die Handels-Verbindungen und den Austausch der Erzeugnisse der bei- 
derseitigen Staaten moglichst auszudehnen, sind zu diesem Zwecke übereinge- 
kommen, einen Schifffahrts= und abzuschließen, und haben zu 
Bevollmächtigten hierzu ernannt, nämlich — Seine Majestät der König von 
Preußen, sowohl für Sich als im Namen der übrigen Mitglieder des Zoll- 
und Handels-Vereins, Allerhöchst Ihren Kammerherrn, wirklichen Geheimen- 
Rath, außerordentlichen Gesandten und bevollmächtigten Minister am Königlich 
Großbritannischen Hofe, Heinrich Wilhelm Freiherrn von Buͤlow, Ritter
	        
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