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lich ein Gefaͤngniß angewiesen wird, beruͤcksichtigt, der in Ruͤcksicht seiner Verhaͤltnisse
zuverlaͤssige Gefangene mit minder sicheren Gefangenen zusammengebracht, beson-
ders5 aber darauf gesehen werden, daß unerwachsene jugendliche Gefangene nicht in
schlechte Gesellschaft gerathen.
· §.«c.
Fesselunn der Gefangenen.
Nur auf Verfuͤgung des Gerichts duͤrfen dem Gefangenen Fesseln und zwar
auf eine der Gesundheit unschaͤdliche Weise angelegt werden. Nimmt jedoch der
Gefangenwaͤrter wahr, daß der Gefangene Anstalten zur Flucht macht oder wird
er bei der Uebergabe als der Flucht dringend verdaͤchtig oder als sehr gefaͤhrlich be-
zeichnet, so hat er denselben sofort zu fesseln und davon ohne Verzug das Gericht in
Kenntniß zu setzen.
5. B.
Verschluß der Gefängnisse.
Die Eingänge zu dem Gefangenenhause, die Thuren der Corridors und Gänge,
so wie die Gefängnißthüren mussen steto gehörig verschlossen und verriegelt gehalten
werden und nur während der, unter Aufsicht des Gefangenwärtero vorzunehmen-
den Reinigung des Gefängnisses bleibt dasselbe geöffnet. Desgleichen müssen die
Ofen= und Schornsteinthuren stets nach der Heizung wieder verschlossen oder ver-
riegelt werden. Die Schlussel bewahrt der Gefangenwärter in einem verschlosse-
nen Schranke auf. Es muß aber außer den Schlüsseln zu den einzelnen Gefäng-
nissen noch ein Hauptschlussel zu allen Gefängnissen vorhanden sein, um von dem-
selben in dringenden und eiligen Fällen, 3. B. bei einer Feuero oder anderen außer-
ordentlichen Gefahr Gebrauch machen zu können.
h. 9.
Negelmäßige Vifitation der Gefängnisse.
Der Gefangenaufseher muß durch mehrmalige tägliche Visitationen zu ver-
schiedenen Tageczeiten und bei Nacht sich überzeugen, daß die Fensterstäbe, Wäskde,
Decken, Dielen, Fesseln, Oefen und Utensilien unbeschädige sind, daß im Strohsack
und in den Winkeln deo Gefängnisses nichté Verdächtiges vorhanden ist, und zu
dem Ende auch die Kleidungsstücke der Gefangenen durchsuchen. Genießen die
Esfangenen Freistunden, so ist diese Zeic zur Bisitation des Gefängnisses möglichst
zu benutzen