Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Schwarzburg-Rudolstadt. Vierzehnter Jahrgang. 1853. (14)

156 1853. 
1. 
Vertrag 
zwischen Preußen, Sachsen-Weimar-Eisenach, Sachsen-Meiningen, Sachsen- 
Altenburg, Sachsen-Coburg-Gotha, Schwarzburg-Rudolstadt, Schwargburg- 
Sonderohausen, Neuß * und Reuß jüngerer Line, 
Fortdauer des —— Zoll · und Handels-Vereines 
Seine Majestät, der König von Preiban, Seine Königliche Hoheit, der Groß. 
herzog von Sachsen-Weimar-Eisenach, Seine Hoheit, der Herzog von Sachsen- 
Meiningen, Seine Hoheit, der Herzog von Sachsen-Altenburg, Seine Hoheit, 
der Herzog von Sachsen-Coburg. Gotha, Seine Durchlaucht, der Fürst von 
Schwarzburg-Rudolstadt, Seine Durchlaucht, der Fürst von Schwarzburg- 
Sonderêéhausen, Seine Durchlaucht, der Fürst von Reuß älterer Linie und Seine 
Durchlaucht, der Fürst von Reuß jungerer Linie, gleichmäßig von dem Wunsche 
geleitet, die zwischen Ihren nachfolgend benannten tändern und bandestheilen 
bestehende Verkehröfreiheit und Zollgemeinschaft auch für die Zukunft sicher zu 
stellen, haben zu diesem Zwecke zu S pollmöchtgt ernannt: - 
Seine Majestät, der König von Preuße 
Allerhöchst Ihren General Dirtttor der Steuern Johann Friedrich von 
Pommer Esche, 
Allerhöchst Ihren geheimen Legations. Rath Alerander Max Philipsborn, 
und 
Alrrbohn, Ihren geheimen rtb Martin Friedrich Rudolph Del- 
Seine *·s Hohei, der hcthemn von Sachsen-Weimar-Eisenach, 
Seine Hobeit, der Herzog von Sachsen-Meiningen, 
Seine Hoheit, der Herzog von Sachsen-Altenburg, 
Seine Hoheit, der Herzog von Sachsen Coburg-Gotha, 
Seine Durchlaucht, der Fürst von Schwarzburg-Rudolstadt, 
Seine Durchlaucht, der Fürst von Schwarzburg-Sondershausen, 
Seine Durchlaucht, der Fürst von Reuß alterer binie, und 
Seine Durchlaucht, der Fürst von Reuß jüngerer Linie: 
den Grohherzoglich Sächsischen geheimen Staatsrath Gustav Thon,
	        
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