Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Schwarzburg-Rudolstadt. Sechzehnter Jahrgang. 1855. (16)

1855. 120 
Gesetzsammlung 
für das Fürstenthum Schwarzburg-Rudolstadt. 
Sechszehukes Stück vom Jahre 1855. 
— 
.K XII. Ministerial-Bekanntmachung 
vom 28. August 1855, die Verlegung der zwischen Cronach und Sonneberg 
bestehenden Uebergangostrasee über Buch und Stockheim betreffend. 
Nach einer unter den Regierungen des Thüringischen Zoll= und Handelsvereins 
getrofsenen Verabredung wird die Uebergangsstraße zwischen Cronach und Sonneberg, 
welche jetzt von Sonneberg über Neuhaus und von dort mit Ueberschreitung der Kö- 
niglich Bayerischen Grenze nach Burggrub, Heig, Knollendorf und Gundelsdorf auf 
die von Ludwigstadt nach Cronach gehende Poststraße führt, vom 1. September d. J. 
an von Neuhaus östlich über Buch und Stockheim, wo solche auf die Ludwigstadt- 
Cronacher Poststraße trifft, verlegt werden, was andurch nachachtlich bekannt ge- 
macht wird. 
Rudolstadt, den 28. August 155. 
Färstl. Schwarzb. Ministerium, Abth. der Finanzen. 
Th. Schwart. - 
A. Koch. 
  
Fürnl. Schw. Nudolst. Gesehsamml. XVI. 7 
Ausgegeben m Rudolstadt den 6. October 1855.
	        
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