Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Schwarzburg-Rudolstadt. Neunzehnter Jahrgang. 1858. (19)

1858. « 
Gesetzsammlung 
für das Fürstenthum Schwarzburg-Rudolstadt. 
Viertes Slich vom Jahre 1858. 
— J ##..l.. — 
X VIII. Bekanntmachung 
des Fürstlichen Ministeriumd, Abtheilung des Innern, vom 8. März 1858, 
betreffend die Preieveränderung der Arzueimittel pro 1858. 
Die eingetretenen Veränderungen in den Einkaufspreisen mehrerer Droguen und 
der Glaswaaren haben eine entsprechende Abänderung der Taxe für Arzneien und 
Gefäße nothwendig gemacht, und wird die hiernach festgesette mit dem I. April 
dieses Jahres in Kraft tretende Taxe zur Nachachtung hiermit umter dem Bemerken 
veröffentlicht, daß die Berechnung des Nabats in der Fürstlichen Ober- und Unter- 
herrschaft nach Maßgabe der für jeden Landestheil bestehenden gesetzlichen Bestimmun. 
gen zu erfolgen hat. 
Nudolstadt, den 8. März 1858. 
Färstl. Schwarzb. Ministerium, Abth. des Junern. 
Scheidt. 
Bermiugen. 
Ausgegeben in Rudolstadt den 20. Nme 1858. 
Fürstl. Schw. Rudolst. Gesetzlamml. Alk. 14
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.