124 1859.
XXIII. Bekanntmachung
der Fürstl. Regierung vom 25. Mai 1859, die Ertheilung eine# Privilegiums für
den Mechanikus Henry Burden zu Troy in den vereinigten Staaten Amerika's
auf eine neu erfundene Maschine zur Anfertigung von Hufeisen betr.
Mit Höchster Genehmigung Serenissimi ist dem Mechanikus Heury Burden zu
Troy in den vereinigten Staaten Amerika's ein Privilegium auf eine von ihm neu erfun-
dene Maschine zur Anfertigung von Hufeisen in der durch Modell und Beschreibung
nachgewiesenen Zusammensetzung, und ohne Jemand in der Benutzung bekannter Theile
zubeschränken, auf fünf nach einander folgende Jahre, von heute ab für den Umfang des
hiesigen Fürstenthums mit der Wirkung erlheilt worden, daß ohne seine Zustimmung
Niemand befugt sein soll, diese von ihm ersundene Maschine in den hiesigen Fürstl. Lan-
den einzuführen und in Anwendung zu bringen.
Dieses Privilegium ist jedoch alsdann als erloschen zu betrachten, wenn die Aus-
sführung und Anwendung der fr. Erfindung in dem hiesigen Fürstenthume nicht binnen
Jahresfrist nachgewiesen werden kann. Auch wird die Neuheit und Eigenthümlichkeit
der Ersindung im Sinne der nach der Bekanntmachung des vormaligen Fürstl. Ge-
heimeraths-Collegiums vom 12. April 1843 bei Ertheilung von Erfindungspatenten in
den deutschen Zollvereinsstaaten zu beobachtenden Grundsätze ausdrücklich vorausgeseßt.
Die unterzeichnete Fürstl. Regierung macht solches zur allgemeinen Nachachtung
hiermit öffentlich bekannt.
Rudolstadt, den 25. Mai 1859.
Fürstlich Schwarzb. Regierung.
Dr. v. Bertrab.
K. A. Nater.