110 1860.
.F XXIV. Bekanntmachung
der Fürstlichen Regierung vom 7. November 1860, betreffend das Erlöschen
des dem Kaufmann Ernst Büchner zu Frankfurt a. M. unterm 16. Februar
1858 ertheilten Patentes zum Verkauf der von Louis Beauché zu Paris
erfundenen Cigarren-Maschine (Gesetz-Samml. 1858, S. 7).
Da der Kaufmann Ernst Büchner zu Frankfurt a. M. den Nachweis darüber,
daß die von Louis Beauché zu Paris erfundene, auf Höchsten Befehl unterm 16. Fe-
bruar 1858 patentirte Cigarren-Maschine in dem hiesigen Fürstenthume binnen Jahres-
frist zur sünwenan gekommen, nicht beigebracht hat, so wird dieses Patent hiermit
für erloschen erklärt.
Rudolstadt, den 7. November 1860.
Fürstl. Schwarzb. Regierung.
Dr. v. Bertrab
K. A. Vater.
. XXV. Bekanntmachung
der Fürstlichen Regierung vom 26. November 1860, betreffend die Modifl=
eirung der Bekanntmachung der vormaligen Fürstlichen Landeshauptmannschaft
zu Frankenhausen vom 3. Jannar 1842 über die gesetzliche Giltigkelt der
Preußischen Pharmakopöe und Arzneitaxe.
Die in der Bekanntmachung der vormaligen Fürstlichen Landeshauptmamnschaft
zu Frankenhausen vom 3. Januar 1842 (Geset= Sammlung 1842, S. 1) enthaltene
Bestimmung, nach welcher die Apotheker in der Fürstlichen Unterherrschaft verpflichtet
sind, von den aus ihren Apotheken an Privatpersonen verabreichten Arzueien bis auf
weitere Verordnung 10 Procent Rabatt zu bewilligen, wird mit Höchster Genehmigung
ferenissimi vom 1. Jannar 1861 an hiermit außer Wirksamkeit gesetzt.
Rudolstadt, den 26. November 1860.
Fürstl. Schworzb. Regierung.
v. Bert
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K. A. Vater.