Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Schwarzburg-Rudolstadt. Zweiundzwanzigster Jahrgang. 1861. (22)

1861. 107 
Gesetzsammlung 
für das Fürstenthum Schwarzburg-Rudolstadt. 
Meuntes Stäck vom Jahre 1861. 
  
3. XXV. Mirnisterial-Bekannutmachung 
vom 22. Juli 1861, eine Ergänzung des amtlichen Waarenverzeichnisses zum 
Verein-Zolltarif betreffend. 
In Folge einer, von den Zollvereinsregierungen getroffenen Vereinbarung ist 
das aus dem Zollvereinsauslande unvermischt eingehende, in neuerer Zeit zur Papier- 
fabrikation mit verwendete Holzmehl den unter Abtheilung I. pos. 28 des Vereins- 
Zolltarifs ausgeführten zollfreien Gegenständen zugewiesen worden, was hiemit 
als Ergänzung des amtlichen Waarenverzeichnisses zur öffentlichen Kenntniß gebracht 
wird. 
Rudolstadt, den 22. Juli 1861. 
Fürstl. Schwarzb. Ministerium. 
v. Bertrab. 
Färsl. Schw. Rudolst. Gesetzsamml. XX1U. 17 
Ausgegeben in Rudolstadt den 17. August 1861.
	        
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