Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Schwarzburg-Rudolstadt. Fünfundzwanzigster Jahrgang. 1864. (25)

1864. 167 
Gesetzsammlung 
für das Fürstenthum Schwarzburg-Rudolstadt. 
Vierzehates Stöck vom Jahre 1864. 
  
M XXVII. Ministerial-Bekanntmachung 
vom 27. September 1864, die Aufhebung der Uebergangsstelle zu Buttlar 
und die Vercinigung derselben mit der Großherzoglich Sächsischen 
Steuer-Receptur zu Geisa betr. 
Nachdem nach einer Mittheilung der Großherzoglich Sächsischen Staatsregierung 
die Aufhebung der Uebergangsstelle zu Buttlar und die Vereinigung derselben mit der 
Großherzoglichen Steuer = Receptur zu Geira vom 1. Novemoer v. J. vrs###ossen. 
worden ist und in Folge dessen von diesem Zeitpunkte ab für den übergangssteuer- 
pflichtigen Verkehr zwischen Vacha und Hünefeld, sowie für die Abfertigung von 
Spirituosen mit Bonifications-Anspruch in dieser Richtung nur die Uebergangsstraße 
über Geisa nach und von Hünefeld eröffnet bleiben wird, so wird solches hierdurch zur 
öffentlichen Kenntnih gebracht. 5n 
Rudolstadt, den 27. September 1864. 
Fürstl. Schwarzb. Ministerium. 
v. Bertrab. 
  
Fürstl. Schw. Nudolst. Gesetsamml. XxXy. 7m 
Ausgegeben in Rudolstadt den 5. Revember 1864.
	        
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