Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Schwarzburg-Rudolstadt. Sechsundzwanzigster Jahrgang. 1865. (26)

1865. 
Tari 
f. 
  
  
Maßstab 
Abgabensätze 
  
Benennung der Gegenstände. 
— — —————– –– 
Abfälle: 
o) Absälle von der Eiscnsabrikalon (Hammerschlag, 
Eisenfeilspäne); von Glashütten, auch Scherben 
von Glas= und Thonwaaren; von der Wachs- 
bereitung; von Salzsiedereien die Mutterlauge; 
von Seifensledereien die Unterlauge; von Ger. 
bereien das Leimleder, auch abgenuhze alte Leder- 
stücke und sonstige, lediglich zur zoisen 
heeignete Lederabsälle 
5) Blut von geschlachtetem 57c. flülsiges und eln- 
getrocknetes; „Thierflechsen; ; Treber; Brannt- 
weinspülig; Spreu; Kleie; Steinkohlen-Asche; 
Dünger, Wiersscher und andert Düngungemit- 
tel, als: ausgelauchte aste. Kal tͤscher Kno- 
chenschaum oder Zuckererd 
Anmerk. zu b. uurilc Iarhweelitera. 
salz werden auf besondere Erlaubuns, 
4 smiseetn nur kunfer Kontrole der 
Verwendung zollfrei zugelassen. 
) Lumpen aller Art; ungebleichtes oder gebleichtes 
hete aus Lumpen oder andern Materialien, 
ür die Papierfabrikation; Kapierspän Maku- 
latur, beschriebene und bed alte Fischer= 
neße, altes Tauwerk und 1 #iae gehupsse 
Charpie 
Anmerk. Wefält= welche nich belenders genang lud. 
n wit die Rohstoffe, von welchen sie 
nacht dem 
nach dem 
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Relieimmnen. behandelt. 
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Für Tara 
wird vergi#tet 
vom Zeniner 
Brutlo-Gewich! 
Plund.
	        
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