Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Schwarzburg-Rudolstadt. Sechsundzwanzigster Jahrgang. 1865. (26)

L 1865. 
XXII. Verorbnung 
vom 1. September 1865, die Ansdehnung der neuerlich bestinunten Erhöhung 
der regulativmäßigen Holzpreise auf das Reißig betreffend. 
Mit Höchster Genehmigung Serenisslmi wird die durch die Verordnung 
vom 11. August d. J. bestimmte Erhöhung der regulativmäßigen Holzpreise auf das 
Reißig in der Weise ausgedehnt, daß der Preis desselben um 4 Kreuzer pro Schock 
erhöht wird. 
Rudolstadt, den 1. September 1865. 
Fürstl. Schwarzb. Ministerium. 
v. Bertrab. 
 
	        
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