Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Schwarzburg-Rudolstadt. Siebenundzwanzigster Jahrgang. 1866. (27)

130 1866. 
XIIV. Ministerial-Bekanntmachung 
vom 12. Derember 1866, die Ertheilung von Gewerbe-Legitimations-Karten 
für Handelsreisende betr. 
Unter Bezugnahme auf die Bekanntmachung vom S. Januar 1864 (Ges-S. 1864 
S. 15) wird hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß nach einer Mittheilung 
des Königlich Preußischen Finanz-Ministeriums die zollvereinsländischen Handelsrei- 
senden, welchen von den hierzu befugten Behörden Gewerbe-Legitimationskarten zum 
Aufsuchen von Waarenbestellungen oder zu Waarenankäufen für Rechnung meh- 
rerer Häuser nach Maßgabe des beigedruckten Formulars unter A. ertheilt worden 
sind, vom 1. Januar 1867 ab im ganzen Umfange der Preußischen Monarchie 
abgabenfrei zugelassen werden. 
In Folge dessen sollen auch die von Preußischen Behörden für dortige Angehörige 
nach dem gedachten Muster ausgefertigten Gewerbe-Legitimationskarten zur Geschästs- 
besorgung für mehrere Handlungs= (Fabrik-) Häuser in dem hiesigen Fürstenthume 
als gültige Legitimation zu dem darin bezeichueten Zwecke vom 1. Jannar 1867 ab 
anerkannt werden. 
Nudolstadt, den 12. December 1866. 
Fürstl. Schwarzb- Ministerium. 
v. Ketelhod
	        
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