1866.
Gesetzsammlung
für das Fürstenthum Schwarzburg-Rudolstadt.
eFünp#ehntes Stück vom Jahre 1866.
AXX7VII. Bekanntmachung
der Fürstlichen Regierung vom 23. Juni 1866, die Ertheilung der Rechte
einer juristischen Person an den Vorschus-Verein zu Rudolstadt betr.
Dem Vorschuß-Vereine in Rudolstadt sind höchsten Orts auf Grund der vor-
gelegten Statuten vom 5. d. M. und unbeschadet der slatutenmäßigen solidarischen
Haftpflicht der einzelnen Vereinsmitglieder die Rechte einer juristischen Person ver-
liehen worden.
Rudolstadt, den 23. Juni 1866.
Fürstl. Schwarzb. Regierung.
v. Bertrab.
Fürftl. Schw. Rudolst. Geseblamil. XXVII. 19
Ausgegeben in Rudolstadt den 14. Juli 1866.