Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Schwarzburg-Rudolstadt. Dreißigster Jahrgang. 1869. (30)

  
  
  
1869. 1917 
Gesetzsammlung 
für das Fürstenthum Schwarzburg-Rudolstadt. 
Zweinndzwanzigstes Stäch vom Jahre 1869. 
  
XLIV. Patent, 
das Ableben des Durchlauchtigsten Fürsten Albert und den Regie- 
rungs-Antritt des Durchlauchtigsten Fürsten Georg betreffend, 
vom 26. November 1869. 
Wir Georg, von Gottes Gnaden Fürst von Schwarzburg-Rudol- 
stadt, Graf zu Hohenstein, Herr zu Arnstadt, Sondershausen, 
Leutenberg, Blankenburg u. s. w. 
thun hiermit kund und zu wissen, daß es Gott dem Allmächtigen in Seinem uner- 
forschlichen Rathschlusse gefallen hat, den Durchlauchtigsten Fürsten und Herrn, Herm 
Albert, Fürsten zu Schwarzburg, Grafen zu Hohenstein, Herin zu Arnstadt, Son- 
dershausen, Leutenberg, Blankenburg u. s. w., Unseren vielgeliebten und hochverehrten 
Hernn Vater, am heutigen Tage früh 3 Uhr aus dieser Welt abzuberufen. 
Tiefgebeugt durch diesen schweren Verlust sind Wir gewiß, daß das ganze Land 
Theil nimmt an Unserem gerechten Schmerze und das Andenken getreu bewahrt, 
welches der milde und gerechte Fürst Sich in den Herzen Seiner Unterthanen ge- 
stistet hat. 
Nach dem in Unserem Fürstlichen Hause bestehenden Erbsolgerechte ist die Re- 
gierung des Fürstenthums Schwarzburg-Rudolstadt auf Uns übergegangen. Im Ver- 
trauen auf Gottes Hülfe und Beistand treten Wir die Regieumg an. Wir wollen 
nach allen Unseren Kräften bestrebt sein, die Pflichten des Uns auferlegten schwe- 
ren Amtes treu und gewissenhaft zu erfüllen. Wir wollen dem Lande ein wohl- 
Fursll. Schw. Rudolst. Gesetzsamml. XXX. 35 
Ausgegeben in Rudolstadt den 27. November 1860. 
 
	        
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