Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Schwarzburg-Rudolstadt. Zweiunddreißigster Jahrgang. 1871. (32)

1871. ss 
Gesetzsammlung 
für das Furstenthum Schwarzburg-Rudolstadt. 
12. Stüch vom Jahre 17I. 
& XXVIII. Ministerial-Bekanntmachung, 
den Ordinationseid der Geistlichen der evangelisch-lutherischen 
Landeskirche betreffend, vom 26. October 1871. 
Nachdem Seine Durchlaucht der regierende Fürst den Ordinationseid für die 
Meblche der evangelisch -lutherischen Landeskirche wie folgt zu normiren geruht 
aben: 
„Ich gelobe vor Gott, daß ich das Evangelium von Christr, wie dasselbe 
in der heiligen Schrisft enthalten und in der ersten ungeänderten Augs- 
burgischen Confession und sodann in den übrigen Bekenntnißschriften der 
evangelisch-lutherischen Kirche bezeugt ist, nach bestem Wissen und 
Gewissen lauter und rein lehren. und verkündigen will;“ 
so wird dies andurch zur öffenklichen Kenntuih gebracht. 
Rudolstadt, den 26. October 1871. 
Fürstlich Schwarzburg. Ministerium, 
Abth. für Kirchen. und Schulsachen. 
v. Ketelhodt. 
G. Wchter. 
  
Fursi. Schw.-Audolst. Gesezsammlung XXTXII. . 17 
Ausgegeben in Rrudolstadt am 18. November 1871.
	        
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