Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Schwarzburg-Rudolstadt. Einundvierzigster Jahrgang. 1880. (41)

1880. 5 
b. Für das abzweigende Geleis (Ablenkung) 
bei Dunkelheit: 
Beide Signallaternen am 
Telegraphenmaste zeigen nach 
Außen grünes Licht und nach 
Innen (dem ibas: zuge 
kehrt) weißes 
Beide Telegraphenarme müs- 
sen schräg rechts nach oben 
erichtet sein (unter einem 
inkel von etwa 450). 
     
  
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C. Ausfahrt ist gesperrt. 
Für das durchgehende und das abzweigende Geleis (Ablenkung) 
bei Tage: bei Dunkelheit: 
!X Der obere Telegraphenarm Die obere Signallaterne 
muß nach rechts wagerecht ge- 1 am Telegraphenmaste zeigt nach 
stellt sein. Innen (dem Bahnhofe zuge- 
kehrt) rothes Licht und nach 
Außen (der freien Bahnstrecke 
zugekehrt) weißes Licht. (Die 
andere Signallaterne zeigt kein 
Licht.) 
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D. Ausfahrt ifl frei. 
a. Füũr das durchgehende Geleis (Hauptgeleis) 
bei Tage: bei Dunkelheit: 
Der obere Wlanupbenarn 6 Die obere Signallaterne 
muß schräg rechts nach oben ge- am Telegraphenmasle zeigt nach 
richtet sein (unter einem Winkel Innen (dem Bahnhofe zuge- 
von etwa 450). kehrt) weißes Licht und nach 
Außen ist dieselbe geblendet. 
(Die andere Signallaterne zeigt 
kein Licht.) 
   
  
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