1889. 2
Gesetzfammlung
für das Fürstenthum Schwarzburg-Rudolstadt.
5. Stück vom Jahre 1889.
XII. Ministerial-Bekanntmachung
vom 9. August 1889,
die Herstellung einer Eisenbahn von Reinsdorf nach Frankenhausen
betreffend.
Auf Höchsten Befehl Seiner Durchlaucht des regierenden Fürsten wird der
mit dem Königreich Preußen abgeschlossene Staatsvertrag vom 1. Dezember 1888
wegen Herstellung einer Eisenbahn von Reinsdorf nach Frankenhausen, nachdem die
Ratifikation desselben erfolgt ist, im Nachstehenden zur öffentlichen Kenntniß gebracht.
Rudolstadt, den 9. August 1889.
Fürstlich Schwarzburg. Ministerinm.
v. Starck.
Staatsvertrag
zwischen
Preußen und Schwarzburg-Rudolstadt
wegen
Herstellung einer Eisenbahn von Reinsdorf nach Frankenhausen.
Seine Majestät der Deutsche Kaiser, König von Preußen und Seine Durch-
laucht der Fürst zu Schwarzburg-Rudolstadt haben zum Zwecke einer zmriben
Fürstl. Schwarzb. Rudolst. Gesetzsammlung. L.
Ausgegeben in Rudolstadt am 16. * 1888.