Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Schwarzburg-Rudolstadt. Vierundsechzigster Jahrgang. 1903. (64)

1903 139 
Muster B. 
Landralsamlsbejirsi 
Steuerbejirst 
An 
Bei der im hiesigen Fürstentume durch 
. » .. .. . zur Ausführung gelangten 
Triangulation ist Ihrem Grundstück, Parzelle 
  
ein trigonomelrischer Punkt sestgelegt worden. Nach § 2 des Gesees vom 31. Mai 1902, 
betressend die Errichtung und Erhallung von Marlsteinen behufs Sicherung der zur Forl- 
sührung der Laudeövermessung dienenden trigonomctrischen Punkle (Ges. S. S. 37) muß die 
Vodenfläche, welche erforderlich ist, um diesen trigonomckrischen und für die Fortführung der 
Landesvermessung wichtigen Punkt durch Errichtung eines Marksteines festzulegen und um 
lebteren sicher zu siellen, dem Siaate gegen eine Entschädigung eigentümlich überlassen werden, 
sosern es sich nicht um Gebäude und denselben anliegende Hofräume und Hausgärten handelt 
(66 des Gesetzes). 
Indem Sie hiervon Mitteilung erhallen, werden Sie wegen Herbeiführung einer gül- 
lichen Einigung über die Höhe der zu gewährenden Euischnrinin Guechreng ersucht, dem 
unterzeichneten Landratsamte innerhalb Tagen den Preis anzugeben, 
welchen Sie ur einen Quadratmeter der abzutretenden Flcche sordern. Letzere hat eine Größe 
von . 
Ju Er —s einer gütlichen Einigung wird die Feststellung der Enischädigung und 
die überweisung der beauspruchten Vodenfläche an den Staal nach den Bestimmungen des 
3 des obengenannten Gesetzes durch das Landratsamt erfolgen. 
„ , den. 10 
Fürstlich Schwarzb. Landratsamt.
	        
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