Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Schwarzburg-Rudolstadt. Vierundsechzigster Jahrgang. 1903. (64)

1903 29 
Aulege u. 
Schaubezirk den 
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adigen tierärztl An die Ortspolizeibehörde 
Antrag b). ien des zu- 
igen beanntetien in 
kn, 
Am schlachtete Herr 
in en Bei der Untersuchung 
des Tieres im lebenden — geschlachteten — Zustande fand ich 
Da ich zur Beurteilung des Falles nicht zuständig bin, so be- 
antrage ich auf Grund von: 
*8# 31 der Ausf.-Best. z. Reichsges. v. 3. Juni 1900 Zuziehung des 
»in-«- 
zuständigen ti ·,......,. – 
5 14 der Ausf.-Best. zu dems. Gesetz, weil Seuchen- 
verdacht vorliegt, sofortige Zuziehung des zuständigen beamteten 
Tierarztes. 
verpfl. Fleischbeschauer. 
  
) Nichtzutressendes ist zu Lreichen.
	        
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