1909 Il
Gesetzlammlung
für das Fürstentum Schwarzburg-Rudolstadt.
4. Stück vom Jahre 1909.
Inha in Patent, betreffend das Ableben des Durchlauchtigsten Fürslen Karl Günther von
alt: Schwarzburg-Sondershausen und den Regierungsamtrikt des Durchlauchtigsten Fürslen
Günther zu Schwarzburg= Rudolstad! im Fürstentum Schwarzburg-Sondershausen.
S. 11. — Gesehb, betressend den Staalshaushalts-Elat für die Finanzperiode 1909
bis 1911. S. 13.— Gesetz, betressend die weilere Abänderung des Einkommen-
steuergesetzes vom 31. Mai 1902. 27
V. Patent,
vom 29. März 1909,
betreffend das Ableben des Durchlauchtigsten Fürsten Karl Günther
von Schwarzburg-Sondershausen
und den Regierungsantritt des Durchlauchtigsten Fürsten Günther zu
Schwarzburg-Rudolstadt im Fürstentum Schwarzburg-Sondershausen.
Wir Günther, von Gottes Gnaden Fürst zu Schwarzburg, Graf zu
Hohnstein, Herr zu Arnstadt, Sondershausen, Lentenberg, Blankenburg usw
fügen hiermit kund und zu wissen, daß es Gott dem Allmächtigen in Seinem un-
erforschlichen Ratschlusse gefallen hat, den Durchlauchtigsten Fürsten Karl Günther
von Schwarzburg usw. als Letzten der Sondershäuser Linic Unseres Fürstlichen
Gesamthauses durch einen sanften Tod aus dieser Zeitlichkeit abzurufen.
Tief erschüttert stehen wir an der Bahre des Seniors Unseres Fürstlichen
Gesamthauses und sind überzeugt, daß das ganze Land den Verlust des teuren
Landesherrn in aufrichtigem Schmerze und in treuer Verehrung mit uns betrauert.
Möge das Andenken an den Hohen Dahingeschiedenen in den Herzen aller Unter-
tanen treu bewahrt werden.
Fürtl. Schwarzb.- Nudolll. Gesesammlung I.XX. 1
Ausgegeben in Mudolstadt am U. April 1909.