Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Schwarzburg-Rudolstadt. Siebzigster Jahrgang. 1909. (70)

1909 Il 
Gesetzlammlung 
für das Fürstentum Schwarzburg-Rudolstadt. 
4. Stück vom Jahre 1909. 
  
Inha in Patent, betreffend das Ableben des Durchlauchtigsten Fürslen Karl Günther von 
alt: Schwarzburg-Sondershausen und den Regierungsamtrikt des Durchlauchtigsten Fürslen 
Günther zu Schwarzburg= Rudolstad! im Fürstentum Schwarzburg-Sondershausen. 
S. 11. — Gesehb, betressend den Staalshaushalts-Elat für die Finanzperiode 1909 
bis 1911. S. 13.— Gesetz, betressend die weilere Abänderung des Einkommen- 
steuergesetzes vom 31. Mai 1902. 27 
V. Patent, 
vom 29. März 1909, 
betreffend das Ableben des Durchlauchtigsten Fürsten Karl Günther 
von Schwarzburg-Sondershausen 
und den Regierungsantritt des Durchlauchtigsten Fürsten Günther zu 
Schwarzburg-Rudolstadt im Fürstentum Schwarzburg-Sondershausen. 
Wir Günther, von Gottes Gnaden Fürst zu Schwarzburg, Graf zu 
Hohnstein, Herr zu Arnstadt, Sondershausen, Lentenberg, Blankenburg usw 
fügen hiermit kund und zu wissen, daß es Gott dem Allmächtigen in Seinem un- 
erforschlichen Ratschlusse gefallen hat, den Durchlauchtigsten Fürsten Karl Günther 
von Schwarzburg usw. als Letzten der Sondershäuser Linic Unseres Fürstlichen 
Gesamthauses durch einen sanften Tod aus dieser Zeitlichkeit abzurufen. 
Tief erschüttert stehen wir an der Bahre des Seniors Unseres Fürstlichen 
Gesamthauses und sind überzeugt, daß das ganze Land den Verlust des teuren 
Landesherrn in aufrichtigem Schmerze und in treuer Verehrung mit uns betrauert. 
Möge das Andenken an den Hohen Dahingeschiedenen in den Herzen aller Unter- 
tanen treu bewahrt werden. 
Fürtl. Schwarzb.- Nudolll. Gesesammlung I.XX. 1 
Ausgegeben in Mudolstadt am U. April 1909.
	        
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