Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Schwarzburg-Rudolstadt. Zweiundsiebzigster Jahrgang. 1911. (72)

(6 1911 
Staatsvertrag 
zwischen Preußen, Sachsen-Meiningen und Schwarzburg-Rudolstadt wegen 
Herstellung einer Eisenbahn von Bock-Wallendorf nach Neuhaus a. Renn- 
weg-Igelshieb mit Abzweigung von Ernstthal nach Lauscha. 
Vom 7. April 1910. 
Seine Majestät der König von Preußen, Seine Hoheit der Herzog von Sachsen- 
Meiningen und Seine Durchlaucht der Fürst zu Schwarzburg-Rudolstadt haben zum 
Zweck einer Vereinbarung über die Herstellung einer Eisenbahn von Bock-Wallendorf 
nach Neuhaus a. Rennweg-Igelshieb mit Abzweigung von Ernstthal nach Lauscha 
zu Bevollmächtigten ernannt: 
Seine Majestät der König von Preusen: 
Allerhöchstihren Geheimen Ober-Finanzrat Max Vieregge, 
Allerhöchstihren Geheimen Oberbaurat Wilhelm Sprengell, 
Allerhöchstihren Legationsrat Hermann Freiherrn von Stengel; 
Seine Hoheit der Herzog von Sachsen-Meiningen: 
Höchstihren Geheimen Staatsrat, Wirklichen Geheimen Rat Karl Schaller: 
Seine Durchlaucht der Fürst zu Schwarzburg-Rudolstadt: 
Höchstihren Staatsminister Wirklichen Geheimen Rat Franz Freiherrn 
von der Recke, 
Höchstihren Regierungsrat Albert Bock, 
welche unter dem Vorbehalte der landesherrlichen Ratifikation nachstehenden Staats- 
vertrag abgeschlossen haben: 
Artikel I. 
Die Königlich Preußische Regierung erklärt sich bereit, eine Eisenbahn von 
Vock-Wallendorf nach Neuhaus a. Remmveg-Igelshieb mit Abzweigung von Ernst- 
thal nach Lauscha für eigene Rechnung auszuführen, sobald sie die gesebliche Er- 
mächtigung hierzu erhalten haben wird. 
Die Herzoglich Sächsische und die Fürstlich Schwarzburg-Rudolstädtische Re- 
gierung gestatten der Königlich Preußischen Regierung den Bau und Betrieb dieser 
Bahn innerhalb ihrer Staatsgebiete. 
Artikel II. 
Die Feststellung der gesamten Bauentwürfe für die den Gegenstand dieses 
Vertrages bildende Eisenbahn soll ebenso wie die Prüfung der anzuwendenden Fahr-
	        
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